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Dispensations-, Verschiebungs-, / Urlaubsgesuch

Wir erinnern Sie daran, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Dispensation, Verschiebung oder Urlaub besteht.
Sollte sich trotzdem eine Situation ergeben, welche aus Ihrer Sicht einen Grund darstellt, ein Gesuch um
Dispensation oder Urlaub zu stellen, verwenden Sie nur dieses Formular.

Wichtig: Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht weiterhin die Einrückungspflicht.

Legende:

  • Dispensation – komplette Dispensation für einen Anlass. Gesuch ist pro Anlass einzureichen. Dispensierte Dienste müssen nachgeholt werden.
  • Urlaub – Dringender Termin während einem Anlass der späteres einrücken oder frührere Entlassung notwendig macht.

Weisungen zum Aufgebot

Dienstleistungsplan 2024

Dienst- und Bekleidungsvorschriften

Information Schutzdienstpflicht für Arbeitgeber

Informationsblatt Schutzdienstpflicht für Arbeitgeber

EO-Karte

Informationen für den Arbeitgerber und Arbeitnehmer betreffend EO – Karte

Einrückungspflicht bei Katastrophen- und Nothilfeeinsätzen

Information an die Arbeitgeber; Einsätze des Zivilschutzes in Katastrophen und Notlagen